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Fremdnutzung der Schulen

Der Schulverband Glückstadt unterhält und betreibt für eigene Zwecke Hochbauten. Er stellt deren Räume Nutzungsberechtigten im Rahmen der Nutzungszwecke zur Verfügung. Zu den Räumen gehören insbesondere die Klassenräume, Aulen, Sporthallen und deren Neben- und Sonderräume. Die Räume stehen vorrangig für schulische Zwecke zur Verfügung. Die Räume können im weiteren nur für gemeinnützige, kulturelle und sportliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden, soweit dies in den jeweiligen Räumen möglich ist und wenn die Art der Veranstaltung dem Charakter der Räume oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht widerspricht.

Nutzungsberechtigt sind vorrangig die Schulen, denen die Hochbauten zur Nutzung zugewiesen sind, und die den Schulverband tragenden Gemeinden.
Nutzungsberechtigt sind im weiteren auf Antrag in folgender Reihenfolge:

  • Gemeinnützige, eingetragende Sportvereine im Gebiet der den Schulverband tragenden Gemeinden;
  • Gemeinnützige, eingetragende Verein im Gebiet der den Schulverband tragenden Gemeinden;
  • Schulen und sonstige gemeinnützige Verein und Organisationen.

Die Schulverbandsverwaltung entscheidet zusammen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter über die außerschulische Nutzung. Ein Antrag auf Fremdnutzung der Schule oder der Sporthalle ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung in der Schulverbandsverwaltung einzureichen. Anzugeben ist, für welchen Zweck und in welchem Zeitraum die Nutzung der Räume beabsichtigt ist. Ein Anspruch auf eine Einwilligung besteht nicht; sie kann zudem mit Auflagen erteilt werden.

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